Bauphysik
Baubetreuung/BauüberwachungAls Sachverständiger stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie selbst bauen oder bauen lassen. In der Regel untersteht die Bauüberwachung einem eigens dafür beauftragten Facharchitekten, der die Bauausführung nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ überwacht. Auch können Sie einen Sachverständigen fragen, wie Details fachgerecht auszuführen sind, wenn berechtigte Zweifel aufkommen. „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“Dieser Begriff findet im Bereich der Sachmängelbeurteilung sowohl im VOB/B-Werkvertrag (vgl. § 13/2 VOB/B) als auch im BGB-Werkvertrag (§ 633 BGB – hier jedoch wörtlich nicht erwähnt) Anwendung, wenn es um den vom Unternehmer grundsätzlich geschuldeten „Mindeststandard“ geht. Die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ stellen daher in der Praxis oft die Entscheidung für die Beurteilung der Qualität einer Werkleistung dar. Vorsicht vor DIN-Gläubigkeit! Die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ stehen in der Praxis nicht selten über den Vorgaben technischer Regelwerke (zum Beispiel DIN-Normen, HOAI, EZB, VDI-Richtlinien) und Gesetzestexte nehmen auf diesen Standard Bezug (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1997, 214f.) „Stand der Technik“, „Stand der Wissenschaft“. Sachverständiger für Bauwerksabdichtung (TÜV)Einer Durchfeuchtungen von Gebäudeteilen können verschiedene Ursachen zugrunde liegen. Bei Veränderung der Schichtenwassersituation durch Baumaßnahmen im Territorium oder bei einer nachträglichen Abdichtung gegen Bodenfeuchte oder drückendes Wasser sind die Herstellervorschriften zwingend einzuhalten und Voraussetzungen für eine gute Haftung der Abdichtungsschichten im System zu berücksichtigen. |
![]() Sachverständiger der DESAG Deutsche-Sachverständigen-Gesellschaft mbH |